Herzlich willkommen! Zum Hintergrund dieser BefragungGemäß § 18 (1) Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen zum Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten bei behördlich angeordneten Maßnahmen zur Desinfektion nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die von der zuständigen Bundesoberbehörde anerkannt worden sind. In § 18 (3) IfSG ist der gesetzliche Auftrag für das Robert Koch-Institut (RKI) enthalten, im Anerkennungsverfahren für Desinfektionsmittel und -verfahren, die Wirksamkeit zu prüfen und die Anerkennung im Einvernehmen mit anderen Bundesoberbehörden zu erteilen.
Das Fachgebiet 14 „Angewandte Infektions- und Krankenhaushygiene“ am RKI führt eine Onlinebefragung dazu durch, wie oft und in welchem Kontext die
Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren (sog. „RKI-Desinfektionsmittelliste“) für behördlich angeordnete Desinfektionsmaßnahmen genutzt wird.
Die Befragung richtet sich an Personen, die behördliche Maßnahmen zur Desinfektion nach IfSG anordnen können.
Kontakt: Robert Koch-Institut
Fachgebiet 14 „Angewandte Infektions- und Krankenhaushygiene“
Nordufer 20
13353 Berlin
SekretariatFG14@rki.de- Die Onlinebefragung wird anonym durchgeführt und wurde mit der Datenschutzbeauftragten des RKI abgestimmt. Anonym bedeutet, dass keine personenbezogenen Daten erhoben oder gespeichert werden und daher keinerlei Rückschlüsse auf Ihre Identität möglich sind.
- Die Teilnahme an der Befragung dauert wenige Minuten und ist freiwillig.
- Sie können die Befragung jederzeit abbrechen.
- Die Ergebnisse werden uns helfen, Kenntnisse über die Nutzung der RKI-Desinfektionsmittelliste zu erlangen.
- Es ist geplant, die Ergebnisse der Befragung, z. B. im Epidemiologischen Bulletin, zu veröffentlichen.
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für unsere Befragung nehmen!